Skip to content

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Verkaufsbedingungen

Stand: September 2026

1. ALLGEMEINES

1.1 Diese Verkaufsbedingungen sind Vertragsgrundlage jedes Rechtsgeschäftes, das mit der Acadia Pharmaceuticals (Niederlande) B.V. („ACADIA“) als Verkäuferin abgeschlossen wird. Abweichungen von oder Ergänzungen zu diesen Verkaufsbedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich und schriftlich oder in Textform von ACADIA anerkannt sind und lediglich für den konkreten Geschäftsvorgang. Insbesondere gelten Vertragserfüllungshandlungen durch ACADIA nicht als Zustimmung zu etwaigen von diesen Verkaufsbedingungen abweichenden Bestimmungen.

1.2 Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des KUNDEN werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von ACADIA ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn ACADIA in Kenntnis von allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden eine Lieferung vorbehaltlos ausführt.

1.3 Bei jedem einzelnen Vertragsabschluss gelten die zu dessen Zeitpunkt auf der Website https://acadia.com/de-de/rechtliche-richtlinien/agb veröffentlichten Verkaufsbedingungen als Vertragsbestandteil. Dem KUNDEN steht es frei, die jeweils geltende Fassung vor Vertragsschluss abrufen und speichern. Wiederholte Vertragsabschlüsse mit demselben Kunden begründen für sich allein weder ein Dauerschuldverhältnis noch eine Verpflichtung von ACADIA zum Abschluss weiterer Verträge, sofern nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde.

1.4 Soweit einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen im Widerspruch zu einer zwischen den Parteien vereinbarten Incoterms®-Klausel stehen, hat die betreffende Incoterms®-Klausel Vorrang.

1.5 Im Fall von Abweichungen zwischen unterschiedlichen Sprachfassungen dieser Verkaufsbedingungen geht die deutsche Sprachfassung vor.

1.6 Regulatorische Qualifizierung von KUNDEN.

1.6.1 Vor der ersten Lieferung ist der KUNDE verpflichtet, sich bei ACADIA als Kunde zu registrieren und die für die Prüfung seiner Identität, seiner Bezugsberechtigung sowie für die Vertragsdurchführung erforderlichen Angaben vollständig und korrekt zu übermitteln. Eine Belieferung erfolgt ausschließlich an KUNDEN, die über die für den Bezug der Produkte jeweils erforderlichen gesetzlichen Erlaubnisse und Bezugsberechtigungen verfügen, insbesondere über eine gültige Apothekenerlaubnis nach dem ApoG.

1.6.2 Der KUNDE ist verpflichtet, auf begründetes Verlangen von ACADIA hin, oder soweit dies zur Erfüllung gesetzlicher oder regulatorischer Verpflichtungen erforderlich ist, entsprechende Nachweise unverzüglich vorzulegen.

1.6.3 Der KUNDE hat ACADIA unverzüglich zu informieren, wenn eine für den Bezug der Produkte erforderliche Erlaubnis oder Bezugsberechtigung bei ihm entzogen, widerrufen, eingeschränkt, ausgesetzt oder nicht verlängert wird oder aus sonstigen Gründen entfällt.

1.6.4 Bestehen begründete Zweifel am Fortbestand einer erforderlichen Erlaubnis oder Bezugsberechtigung, ist ACADIA berechtigt, Lieferungen bis zur Vorlage geeigneter Nachweise auszusetzen.

2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS (BESTELLUNG)

2.1 Sämtliche Angebote, Preislisten, Produktbeschreibungen, Kataloge, Broschüren, Datenblätter, Marketingunterlagen und sonstigen Produktinformationen von ACADIA sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt nicht – und stattdessen gilt Verbindlichkeit – für ein schriftliches Angebot von ACADIA oder ein solches in Textform, sofern dieses ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet ist oder schriftlich bzw. in Textform Verbindlichkeit vereinbart wird. In diesem Fall gilt weiterhin Ziffer 2.2.

2.1.1 Jede Bestellung stellt einen verbindlichen Auftrag des KUNDEN dar. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme seitens ACADIA zustande. ACADIA ist nicht verpflichtet, Bestellungen anzunehmen. ACADIA ist berechtigt, Bestellungen ganz oder teilweise anzunehmen; eine teilweise Annahme begründet einen Vertrag nur hinsichtlich des angenommenen Teils der Bestellung. ACADIA ist berechtigt, bei der Entscheidung insbesondere die Verfügbarkeit des Produktes, regulatorische Anforderungen, bestehende anderweitige Lieferverpflichtungen und die Sicherstellung der Patientenversorgung zu berücksichtigen.

Im Falle der Annahme wird ACADIA die Produkte entsprechend den vorliegenden Verkaufsbedingungen liefern.

Sowohl Bestellungen des KUNDEN als auch Erklärungen über die Annahme von Bestellungen durch ACADIA bedürfen der Schriftform oder der Textform, um wirksam zu sein.

Movianto B.V., Keltenweg 70, 5342 LP Oss, Niederlande

Kundendienst:

Tel.: +31(0)412-406445

Fax: +31(0)412-406440

customercare.nl@movianto.com


Movianto B.V. ist berechtigt, Bestellungen von KUNDEN im Namen und Auftrag von ACADIA anzunehmen bzw. zu bestätigen.

2.1.2 Bestellmenge: Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, liefert ACADIA grundsätzlich nur in vollständigen Kartonverpackungen gemäß den Angaben in ACADIAs gültiger Preisliste. Sofern nicht ausdrücklich in Textform etwas anderes vereinbart wird, erfolgen Bestellungen und Lieferungen grundsätzlich nur in den in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesenen vollständigen Verpackungs- oder Kartoneinheiten. Bestellungen, die diesen Einheiten nicht entsprechen, können von ACADIA abgelehnt oder nach Abstimmung mit dem KUNDEN angepasst werden.

2.1.3 Der Bezug ab einer Packung DAYBU® ist möglich.

2.2 Sofern gemäß vorstehender Ziffer 2.1, Satz 2, ein Angebot von ACADIA verbindlich ist, bleibt ACADIA für zehn (10) Werktage nach Zugang beim KUNDEN daran gebunden.

2.3 Vertraulichkeit.

2.3.1 Alle von ACADIA dem KUNDEN offengelegten, nicht öffentlich zugänglichen kaufmännischen, technischen oder sonstigen Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen vom KUNDEN ausschließlich zum Zweck der Anbahnung, Durchführung oder Abwicklung des jeweiligen Kaufgeschäfts oder anderweitigen Geschäftsbeziehungen zwischen ACADIA und dem KUNDEN verwendet werden.

2.3.2 Der KUNDE darf solche Informationen nur seinen Mitarbeitern, Beratern und sonstigen Hilfspersonen offenlegen, soweit diese die Informationen für die genannten Zwecke benötigen und zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Diese Verpflichtungen gelten für zehn (10) Jahre nach Offenlegung gegenüber dem KUNDEN.

2.3.3 Nicht als vertrauliche Informationen gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind oder werden, dem KUNDEN bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem berechtigten Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben offengelegt werden müssen.

2.3.4 Auf Verlangen von ACADIA wird der KUNDE vertrauliche Unterlagen zurückgeben oder vernichten, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungs- oder Dokumentationspflichten entgegenstehen. Routinemäßig erstellte Datensicherungen sind hiervon ausgenommen. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung bleibt hiervon unberührt.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Die vereinbarten Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – inklusive Transport und Verpackung bis zum benannten Bestimmungsort der Lieferung gemäß nachstehender Ziffer 4.2 (DAP, Incoterms® 2020). Umsatzsteuer wird im Rahmen innergemeinschaftlicher Lieferungen nicht berechnet. Der KUNDE ist verpflichtet, seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mitzuteilen; der KUNDE ist für die ordnungsgemäße umsatzsteuerliche Behandlung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsland selbst verantwortlich.

3.2 Die Rechnung wird am Tag des Versands erstellt und von Movianto B.V. im Auftrag und im Namen von ACADIA per E-Mail an den KUNDEN verschickt. Postalisch oder per Telefax werden Rechnungen nur dann versendet, wenn der KUNDE zusätzlich dazu Rechnungen postalisch oder per Telefax verlangt.

3.3 Zahlungen sind innerhalb von vierzig (40) Tagen nach Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit und Vollständigkeit einer Zahlung ist der Eingang des geschuldeten Betrages auf dem von ACADIA angegebenen Konto. Bezüglich etwaiger Aufrechnungen des KUNDEN gegen die Kaufpreisforderung von ACADIA gelten die Regelungen nachstehender Ziffer 3.8.

3.4 Mit Ablauf der Frist nach Ziffer 3.3. kommt der KUNDE ohne weitere Mahnung in Verzug. Während des Verzugs ist die Geldschuld mit neun (9) Prozentpunkten über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens sowie der Pauschale bleibt vorbehalten. Gerät der KUNDE mit einem nicht unerheblichen Teil einer fälligen Zahlung in Verzug, ist ACADIA berechtigt, noch ausstehende Lieferungen aus der Geschäftsbeziehung zurückzuhalten oder deren Ausführung von Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen. Erbringt der KUNDE die geschuldete Zahlung nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist, ist ACADIA berechtigt, vom betroffenen Vertrag zurückzutreten. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

3.5 ACADIA ist berechtigt, etwaige Guthaben oder Gegenforderungen des KUNDEN gegen ACADIA mit Forderungen, die ACADIA gegen den KUNDEN hat, ohne weitere Vereinbarung gegenzuverrechnen bzw. mit ihnen einseitig aufzurechnen. Eine Aufrechnung mit Forderungen verbundener Unternehmen von ACADIA ist zulässig, soweit ACADIA diese Forderungen wirksam erworben hat oder der KUNDE der Aufrechnung im Einzelfall zustimmt.

3.6 Soweit ACADIA zur Durchsetzung fälliger und nicht fristgerecht ausgeglichener Forderungen die Leistungen Dritter (z.B. Inkassodienstleister oder Rechtsanwälte) in Anspruch nimmt, ist ACADIA berechtigt, die hierfür erforderlichen Daten, einschließlich personenbezogener Daten, des KUNDEN an diese Dritten zu übermitteln. Die Verarbeitung erfolgt nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere auf Grundlage unseres berechtigten Interesses gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung von ACADIA unter https://acadia.com/de-de/rechtliche-richtlinien/privacy

3.7 Bestehen bei oder nach Vertragsschluss konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Zahlungsanspruch von ACADIA gegen den KUNDEN aufgrund dessen mangelnder Solvenz oder Zahlungsbereitschaft gefährdet ist, ist ACADIA berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen nur gegen Vorkasse oder gegen Stellung einer angemessenen Sicherheit auszuführen. Dies gilt insbesondere, wenn der KUNDE sich bereits mit fälligen Zahlungen in Verzug befindet oder Umstände vorliegen, die bei Anlegung banküblicher Maßstäbe Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen. Bei erstmaligen Geschäftsbeziehungen ist ACADIA ferner berechtigt, die Lieferung von einer Vorauszahlung oder der Stellung einer angemessenen Sicherheit abhängig zu machen. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

3.8 Der KUNDE ist zur Aufrechnung nur berechtigt, soweit seine Gegenforderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Unberührt bleibt die Aufrechnung mit Gegenforderungen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen, insbesondere wegen Mängeln der Lieferung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der KUNDE nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Gesetzliche Rechte des KUNDEN wegen Mängeln, insbesondere auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz oder Aufwendungsersatz, bleiben nach Maßgabe dieser Verkaufsbedingungen unberührt.

3.9 Erfüllungsort für die Zahlung des Rechnungsbetrages ist Amsterdam, Niederlande.

4. ERFÜLLUNGSORT, LIEFERUNGEN UND GEFAHRÜBERGANG

4.1 Erfüllungsort für alle Lieferungen ist der jeweils benannte Bestimmungsort, an den die Ware geliefert wird (z. B. die vom KUNDEN angegebene Apotheke).

4.2 Die Ware wird direkt von dem seitens ACADIA beauftragten Logistikdienstleister (Movianto B.V.) im Namen und Auftrag von ACADIA an den KUNDEN versandt. Als Lieferbedingung gilt DAP (Delivered at Place; Incoterms® 2020). Der Gefahrenübergang erfolgt mit Bereitstellung der Ware zur Entladung am vereinbarten Bestimmungsort. ACADIA trägt für Standardlieferungen bei der geforderten Temperatur (2° bis 8° C) die Kosten sowie das Risiko für den Transport der Ware bis zum benannten Bestimmungsort gemäß Ziffer 4.1. ACADIA ist verpflichtet, die Ware ordnungsgemäß bis dorthin zu verbringen und entladebereit zur Verfügung zu stellen (aktiver Transport). Dabei wird wie folgt geliefert:


Bestellung des Kunden vor 14 Uhr1

Zustellung bis

Montag

Dienstag

Dienstag

Mittwoch

Mittwoch

Donnerstag

Donnerstag

Freitag

Freitag

Montag


4.3 Der KUNDE ist verpflichtet, an Werktagen von Montag bis Freitag während der üblichen Geschäftszeiten (in der Regel 08:00 bis 17:30 Uhr) die ordnungsgemäße Annahme der Lieferung am Bestimmungsort sicherzustellen. Kommt der KUNDE in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf ihn über und er trägt die dadurch entstehenden Mehrkosten und Verzögerungen. Weitergehende Ansprüche von ACADIA bleiben unberührt.

4.4 Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den KUNDEN zumutbar sind. Besteht die Erfüllung aus mehreren Lieferungen, ist Nichterfüllung, mangelhafte oder verspätete Erfüllung einer Lieferung ohne Einfluss auf andere Lieferungen. Dies gilt nicht, soweit die Teillieferungen eine wirtschaftliche Einheit bilden oder dem KUNDEN ein Festhalten am Vertrag insgesamt unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist; insoweit bleiben die gesetzlichen Rechte des KUNDEN unberührt.

4.5 Liefertermine (Versandtermine) gelten nur mit ACADIAs ausdrücklicher schriftlicher oder in Textform erteilten Bestätigung als verbindlich. Kommt ACADIA mit einer verbindlich bestätigten Lieferung in Verzug, wird der KUNDE gegenüber ACADIA eine angemessene Nachfrist zur Leistung setzen, soweit eine solche Fristsetzung nicht nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist. Die gesetzlichen Rechte des KUNDEN, insbesondere auf Rücktritt und Schadensersatz, bleiben unberührt.

4.6 Ist der KUNDE mit der Zahlung fälliger Forderungen von ACADIA einschließlich Verzugszinsen in nicht unerheblichem Umfang im Verzug, ist ACADIA zu weiteren Lieferungen erst nach vollständigem Ausgleich dieser Forderungen verpflichtet. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

5. HÖHERE GEWALT

5.1 Höhere Gewalt einschließlich insbesondere Betriebsstörungen im eigenen Werk, Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Verkehrsstörungen, staatliche Eingriffe oder andere Störungen, deren Beseitigung nicht in der Einflusssphäre von ACADIA liegt, entbinden ACADIA während ihrer Dauer und im Umfang ihrer Wirkung von der Pflicht zur Lieferung. Dies gilt auch dann, wenn sie bei einem Unterlieferanten eingetreten sind. Solche Umstände, deren Beginn und Ende ACADIA dem KUNDEN unverzüglich mitteilt, sind auch dann nicht von ACADIA zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.

5.2 Dasselbe gilt, wenn ACADIA für verkaufte Ware ein Deckungsgeschäft getätigt hat und der Vorlieferant nicht vertragsgemäß leistet, ohne dass ACADIA dies zu vertreten hätte.

5.3 Unbeschadet sonstiger Rechte haben sowohl der KUNDE als auch ACADIA das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Dauer des Leistungshindernisses wegen höherer Gewalt einen Zeitraum von vier Wochen übersteigt oder die Leistung auf unabsehbare Zeit nicht möglich ist.

6. EIGENTUMSVORBEHALT

6.1 Die von ACADIA gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher ACADIA aus der Geschäftsverbindung mit dem KUNDEN zustehenden Forderungen Eigentum von ACADIA (Vorbehaltsware). Bei laufender Rechnung gilt die Vorbehaltsware als Sicherheit für die Saldoforderungen.

6.2 Der KUNDE darf die Ware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs bis zum Widerruf seitens ACADIA veräußern. Zum Widerruf ist ACADIA berechtigt, wenn der KUNDE mit fälligen Zahlungen in Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt oder Umstände eintreten, die seine Kreditwürdigkeit erheblich in Frage stellen.

6.3 Der KUNDE tritt ACADIA bereits hiermit seine aus einer solchen Veräußerung entstehende Kaufpreisforderung sowie sonstige Ansprüche, die ihm wegen Verlust oder Beschädigung des Vorbehaltseigentums zustehen, ab, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung im Einzelfall bedarf. Wird die abgetretene Forderung in eine laufende Rechnung aufgenommen, so tritt der KUNDE bereits jetzt einen der Höhe nach dieser Forderung entsprechenden Saldo aus dem Kontokorrent an uns ab.

6.4 Insbesondere tritt der KUNDE, soweit es sich um eine Apotheke handelt, alle Ansprüche aus eingereichten (elektronischen) Rezepten bzw. Verordnungen gegen die gesetzlichen Krankenkassen sowie die Abrechnungsstellen an die ACADIA ab, wobei die Abtretung bei Veräußerung von vermengten Waren in der Höhe erfolgt, die dem Eigentumsanteil von ACADIA entspricht. Falls dem KUNDEN insoweit Forderungen aus möglichen zwischen dem KUNDEN und den Abrechnungsstellen bestehenden Auftrags- oder Geschäftsbesorgungsverhältnissen zustehen, erstreckt sich die Abtretung auch auf die Forderungen des KUNDEN gegen diese auf Herausgabe des aus dem Auftrag oder der Geschäftsbesorgung Erlangten. Stellt der KUNDE Forderungen aus der Weiterveräußerung von Vorbehaltswaren in eine mit seinen Kunden, einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer Abrechnungsstelle bestehende laufende Rechnung ein, so erstreckt sich die Vorausabtretung auch auf die Saldo- und Schlusssaldoforderungen des KUNDEN. Von der Abtretung ausgeschlossen ist die Pflicht zur Auskunft und Urkundenauslieferung hinsichtlich Informationen, bei deren Offenlegung der Käufer gegen seine Verschwiegenheitspflichten (z.B. § 203 StGB in Deutschland, apothekenrechtliche Berufsordnung) verstoßen würde.

6.5 Der KUNDE darf die abgetretenen Forderungen bis auf Widerruf einziehen. Die Befugnis von ACADIA, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt unberührt. ACADIA verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der KUNDE seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und keine Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies hingegen der Fall, ist ACADIA berechtigt zu verlangen, dass der KUNDE gegenüber ACADIA die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, soweit er hierdurch nicht gegen seine Verschwiegenheitspflichten verstösst und soweit dies zur Individualisierung und Geltendmachung der zur Sicherheit an ACADIA abgetretenen Forderungen unbedingt erforderlich ist.

6.6 Der KUNDE hat seinen Kunden die Vorausabtretung an uns auf unser Verlangen anzuzeigen und ACADIA die zur Geltendmachung der Forderung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

6.7 Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder anderen Abtretungen der oben genannten Forderung ist der KUNDE nicht berechtigt. Der KUNDE ist insbesondere nicht berechtigt, Vorbehaltsware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Der KUNDE muss ACADIA unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder soweit Zugriffe Dritter (z.B. Pfändungen) auf die ACADIA gehörenden Waren ausgebracht werden. Der KUNDE ist verpflichtet, Dritte auf die Rechte von ACADIA hinzuweisen und ACADIA unverzüglich in Textform zu informieren.

6.8 Übersteigt der Wert der für ACADIA bestehenden Sicherheiten die offenen Forderungen von ACADIA insgesamt um mehr als 20%, so ist ACADIA auf Verlangen des KUNDEN insoweit zur Freigabe von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.

6.9 Der KUNDE muss die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen alle üblichen Risiken, insbesondere gegen Feuer, Einbruch und Wasser angemessen versichern, sie pfleglich behandeln und sie ordnungsgemäß lagern.

6.10 Ist der KUNDE mit seiner Zahlung in Verzug, so ist ACADIA nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten. Nach Erklärung des Rücktritts ist ACADIA berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und zurückzunehmen. Der KUNDE ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. Die zur Rücknahme und Verwertung der Vorbehaltsware erforderlichen Kosten trägt der KUNDE. ACADIA ist berechtigt, die zurückgenommene Vorbehaltsware freihändig zu verwerten; ein etwaiger Mehrerlös wird nach Abzug der Kosten und der offenen Forderungen an den KUNDEN ausgekehrt.

7. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG

7.1 Es gilt folgende Gewährleistungsregelung:

7.1.1 Offensichtliche Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen sind vom KUNDEN gegenüber ACADIA unverzüglich nach Ablieferung der Ware, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Ware, in Textform anzuzeigen.

Die Anzeige ist zu richten per E-Mail an Movianto B.V.: Customercare.nl@movianto.com.

Die Anzeige kann auch postalisch an die in Ziff. 2.1.1 genannte Anschrift von Movianto B.V. übersandt werden, sofern deren rechtzeitiger Zugang nachweisbar ist.

7.1.2 Maßgeblich für die Fristwahrung ist die rechtzeitige Absendung der Anzeige. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Auf Aufforderung von ACADIA hin ist die fehlerhafte Ware zurückzusenden an folgenden Standort des Logistikdienstleisters Movianto Nederland B.V.: Keltenweg 70, 5342 LP Oss, Niederlande. Bei berechtigten Beanstandungen wird ACADIA nach eigener Wahl die mangelhafte bzw. falsch gelieferte Ware ersetzen oder fehlende Mengen nachliefern. Eine erneute Bestellung durch den KUNDEN ist hierfür nicht erforderlich.

7.1.3 Erst wenn die vorstehende Ersatzlieferung bzw. Nachlieferung fehlschlägt, sie dem KUNDEN unzumutbar ist oder ACADIA sie unberechtigt verweigert, stehen dem KUNDEN die weiteren gesetzlichen Rechte zu, insbesondere das Recht zur Auflösung des Vertrages, zur Preisminderung sowie zum Schadensersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

7.2 ACADIA haftet nach den Bestimmungen des Arzneimittelgesetzes, der Produkthaftungsgesetze und sonstigen zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften soweit anwendbar, in Fällen der ausdrücklichen Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, wegen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzungen und bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden haftet ACADIA nur im Falle der Verletzung solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der KUNDE in besonderem Maße vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten), jedoch begrenzt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren, vertragstypischen Schaden.

7.3 Soweit Schäden auf einer unsachgemäßen Lagerung, Handhabung, Anwendung oder sonstigen vertragswidrigen Behandlung der Produkte durch den KUNDEN oder Dritte beruhen, haftet ACADIA hierfür nicht, es sei denn, wir hätten sie zu vertreten.

7.4 Ansprüche des KUNDEN wegen Mängeln verjähren in zwölf (12) Monaten, gerechnet ab Gefahrübergang. Für Rechtsmängel gilt Entsprechendes. Bei vorsätzlichen Pflichtverletzungen durch ACADIA, bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung, beim Fehlen garantierter Eigenschaften, bei ausdrücklicher Übernahme von Beschaffungsrisiken sowie bei der Verletzung von Personen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

7.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nach Grund und Höhe auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstiger Erfüllungs- und/oder Verrichtungsgehilfen von ACADIA.

7.6 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als sie in den vorstehenden Absätzen vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –, ist ausgeschlossen.

8. RETOURENREGELUNG

8.1 Retouren aufgrund von Rücktritt (bzw. Wandlung) gem. Ziffer 7.1.3: Es gelten die Regelungen der Ziffer 8.4.

8.2 Retouren aufgrund von Rückrufen: Sofern Produkte durch den pharmazeutischen Unternehmer (Zulassungsinhaber), durch ACADIA oder eine zuständige Behörde zurückgerufen werden und sich betreffende Produkte in der Sachherrschaft des KUNDEN befinden und im Zuge des Rückrufs von ACADIA zurückzunehmen und an ACADIA zurückzugeben sind, erstattet ACADIA 100% des Rechnungspreises. Es gelten im Übrigen die Regelungen der Ziffer 8.4.

8.3 Retouren aufgrund Kulanz seitens ACADIA: Auch ohne dass ein Anspruch des KUNDEN auf Rückgabe von Produkten besteht, steht es ACADIA frei, sich auf Anfrage des KUNDEN durch ausdrückliche Erklärung in Textform bereit zu erklären, aus Gründen der Kulanz Produkte unter folgenden Voraussetzungen zurückzunehmen, wobei auf eine solche Kulanzrücknahme kein Anspruch besteht.

8.3.1 Geringe Resthaltbarkeit: Nicht-abverkaufte Produkte weisen eine verbleibende Haltbarkeit von weniger als sechs (6) Monaten ab Lieferscheindatum auf; eine kulanzweise Retoure erfolgt dann gegen Rückerstattung des vollen Rechnungspreises.

8.3.2 Außer Vertrieb: Im Falle der Außervertriebs- /Außerhandelnahme, die in der Lauer-Taxe hinterlegt wird, sind betroffene Produkte innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Außervertriebs- /Außerhandelnahme an ACADIA (mittels Rücksendung an Movianto) zurückzugeben. Solche Ware erstattet ACADIA mit 100% des Rechnungspreises. Bei abgelaufenem Verfallsdatum zum Zeitpunkt des Retouren-Wareneingangs reduziert sich die Erstattung auf 50% des Rechnungspreises, sofern das Verfallsdatum nicht mehr als vier (4) Monate zurückliegt. Liegt es mehr als vier (4) Monate zurück, dann erfolgt keine Vergütung.

8.3.3 Es gelten im Übrigen die Regelungen der Ziffer 8.4.

8.4 Bedingungen für Retouren:

8.4.1 Soweit ACADIA mit dem KUNDEN keine abweichende Regelung vereinbart, nach der der KUNDE die betreffenden Produkte auf Kosten von ACADIA an folgenden Standort des Logistikdienstleisters Movianto B.V., Keltenweg 70, 5342 LP Oss, Niederlande, zurücksendet, wird ACADIA veranlassen, dass Movianto die Produkte auf Kosten von ACADIA beim KUNDEN abholt.

8.4.2 Außer im Fall von Ziffer 8.2 muss der KUNDE ordnungsgemäße (GDP- bzw. ApoBetrV-konforme) Lagerung inkl. (bei kühlpflichtigen Produkten) lückenlose Einhaltung der Kühlkette bis zur Übergabe an ACADIAs Logistikdienstleister Movianto B.V. sicherstellen und auf ACADIAs Verlangen durch geeignete Unterlagen nachweisen.

8.4.3 Retouren sind ausgeschlossen, soweit eine Packung, deren Rückgabe begehrt wird, im Rahmen des EMVS (European Medicines Verification System) serialisiert (d.h. mit einem individuellen Erkennungsmerkmal wie einem Data Matrix Code gekennzeichnet) wurde und im Zeitpunkt der beabsichtigten Rücksendung bereits aus dem Arzneimittelverifikationssystem (wie in Deutschland SecurPharm und Apotheken-Server (NGDA)) ausgebucht worden ist. Vorstehender Ausschluss der Retoure aufgrund einer zuvor erfolgten Deaktivierung des individuellen Erkennungsmerkmals gilt nicht, soweit zwingende gesetzliche Gewährleistungsrechte bestehen oder die Retoure aufgrund eines behördlichen oder pharmazeutischen Rückrufs erfolgt.

9. WARENZEICHEN

Unter den für ACADIA geschützten Warenzeichend dürfen vom KUNDEN keine Ersatzprodukte geliefert oder angeboten werden. Vergleichende Hinweise auf Ersatzprodukte in Preislisten, Angeboten, auf Etiketten etc. sind nicht statthaft.

10. COMPLIANCE

10.1 Der KUNDE sichert zu, dass er und sein Personal sich im Rahmen der gesamten Vertragsbeziehung an sämtliche Anti-Korruptionsvorschriften halten werden.

10.2 Verstößt der KUNDE oder sein Personal gegen Anti-Korruptionsvorschriften, ist ACADIA berechtigt, die betroffenen Vertragsverhältnisse aus wichtigem Grund zu kündigen. Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen solchen Verstoß, wird ACADIA dem KUNDEN zuvor Gelegenheit zur Stellungnahme und, soweit möglich und zumutbar, zur Abhilfe innerhalb angemessener Frist geben, sofern nicht die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses ACADIA auch für diese Frist unzumutbar ist. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

10.3 Im Falle einer Kündigung nach Ziffer 10.2 stehen dem KUNDEN wegen der Kündigung keine Entschädigungsansprüche gegen ACADIA zu. Zudem haftet der KUNDE gegenüber ACADIA auf Schadenersatz resultierend aus einer schuldhaften Verletzung von Ziffer 10.1.

11. DATENVERARBEITUNG

Soweit im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen ACADIA und dem KUNDEN – einschließlich insbesondere der Vereinbarung und Durchführung von Lieferungen und Zahlungen – personenbezogene Daten des KUNDEN verarbeitet werden, erfolgt dies ausschließlich nach Maßgabe der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung der abgeschlossenen Lieferverträge auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO. Eine Weitergabe an Dritte seitens ACADIA erfolgt nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist, eine gesetzliche Verpflichtung besteht oder eine andere datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage vorliegt. Nähere Informationen zu Zwecken, Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauer und zu den Rechten der betroffenen Personen enthält unsere Datenschutzerklärung, abrufbar unter https://acadia.com/de-de/rechtliche-richtlinien/privacy.

12. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND

12.1 Für diese Verkaufsbedingungen sowie für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen ACADIA und dem KUNDEN gilt ausschließlich das Recht der Niederlande unter Ausschluss des Kollisionsrechts. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Verkaufsbedingungen oder den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ergeben, ist Amsterdam, Niederlande.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

13.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit und Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die ungültige Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.

13.2 Mit diesen Verkaufsbedingungen verlieren alle etwaigen vorherigen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen von ACADIA ihre Gültigkeit.


1 Bei Bestellung des Kunden nach 14 Uhr verschiebt sich die Zustellung auf den nächstfolgenden Arbeitstag.


Wichtiger Hinweis

Sie werden nun weitergeleitet

Sie verlassen jetzt acadia.com

Sie sind dabei, acadia.com zu verlassen. Sie werden auf eine Website einer Drittpartei weitergeleitet, die nicht mit Acadia Pharmaceuticals Inc. verbunden ist.
Möchten Sie fortfahren?

Sie verlassen unsere {{LEAVING_REGION}}-Website und gehen zu unserer {{ENTERING_REGION}}-Website, die in {{ENTERING_LANGUAGE}} verfügbar ist.
Die Informationen, auf die Sie verwiesen werden, entsprechen möglicherweise nicht den örtlichen behördlichen Anforderungen.
Möchten Sie fortfahren?

Sie werden nun zu einer anderen Acadia-Webseite weitergeleitet, die Informationen über bestimmte Behandlungen enthält.
Möchten Sie fortfahren?

Fortfahren